1. Vertragsbedingungen

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Teilnehmenden und nordic-walk.ch, nachfolgend «Nordic Walk» genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Angebotes.Spätestens mit dem Beginn der ersten Lektion gelten diese Bedingungen vom Teilnehmenden als angenommen wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Haftungsausschluss

Mit der Kurs-, Trainings- oder Event-Teilnahme erkennen Teilnehmende den Haftungsausschluss von «Nordic Walk» an. Teilnehmende werden keine Ansprüche gegen «Nordic Walk» wegen Schäden und Verletzungen jeder Art machen, die durch die Teilnahme entstehen können.

3. Gesundheitserklärung

Die/der Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung, dass sie/er körperlich gesund ist oder die Teilnahme ärztlich abklärt hat und aus gesundheitlicher Sicht nichts im Wege steht, sofort mit Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsteilnahme zu beginnen.

4. Versicherung

Die Versicherung für Personen- und Sachschäden jeglicher Art ist Sache der Teilnehmenden.

5. Anmeldung / Annullierung oder Verschiebung

5.1 Kurse und Events

Schriftliche oder mündliche Anmeldungen für sämtliche Kurs- und Event-Angebote von «Nordic Walk» gelten als verbindlich. Bei Nichterscheinen werden die gesamten Kosten in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung des Teilnehmenden bis 7 Tage vor gebuchtem Kurs- oder Veranstaltungsbeginn sind 50% des Betrages geschuldet. Bei einer Abmeldung ab 2 Tage vor Angebotsbeginn wird die ganze Gebühr fällig. Von dieser Regelung ausgenommen sind Abmeldungen unter Vorweisung eines Arztzeugnisses. Wird ein Kurs an einem anderen Datum nachgeholt, werden keine Gebühren erhoben.

5.1.1 Kosten Dritter
Bei Angeboten mit Dienstleistungen Dritter gelten für Rückerstattung im Falle von Absage oder Nichterscheinen die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. Leistet «Nordic Walk» für Teilnehmende eine Vorauszahlung bei Dritten, ist dieser Betrag durch den Teilnehmenden voll, resp. gemäss den Bedingungen des Drittanbieters geschuldet.

5.1.2 Ausschluss durch «Nordic Walk»
«Nordic Walk» behält sich das Recht vor, Teilnehmende an Kursen und Events auszuschliessen. Dieser Vorbehalt tritt dann in Kraft, wenn der Teilnehmende wichtige Informationen (Krankheiten, medizinische Probleme u.ä.) vorenthalten hat oder sich nicht an Anweisungen des Instruktors hält. Bei Ausschluss durch «Nordic Walk» werden Kosten anteilsmässig zurückerstattet, es entfällt jedoch der Anspruch auf weitere Entschädigungen (Reisespesen u.ä.).

5.2. Laufgruppen und Trainings

5.2.1 Privat- oder Paar-Training sowie Einzelteilnahmen am Lauftreff müssen im Verhinderungsfall 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung wird die Lektion vollumfänglich verrechnet. Ausnahme sind medizinische, durch ein Arztzeugnis belegte, Notfälle.

5.2.2 5-er oder 10-er Abos für Trainingsgruppen sind 6 resp. 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Für Leistungen welche in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anrecht des Abo-Inhabers auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Bei längerer, durch ein Arztzeugnis belegter Abwesenheit, besteht das Anrecht auf Verlängerung des Abos um max. 6 resp. 12 Monate.

5.2.3 Sollte ein Lauftreff / eine Trainingsgruppe durch «Nordic Walk» aufgelöst werden und nicht mehr weitergeführt werden können, haben Abo-Inhaber Anspruch auf volle Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen. Ein Anspruch auf weitere Entschädigungen entfällt.

5.2.4 Ausschluss durch «Nordic Walk»
«Nordic Walk» behält sich das Recht vor, Teilnehmende von Lauftreff’s oder Trainingsgruppen auszuschliessen. Dieser Vorbehalt tritt dann in Kraft, wenn der Teilnehmende wichtige Informationen (Krankheiten, medizinische Probleme u.ä.) vorenthalten hat oder sich wiederholt nicht an Anweisungen des Instruktors hält. Bei Ausschluss durch «Nordic Walk» werden Kosten anteilsmässig zurückerstattet. Ein Anspruch auf weitere Entschädigungen entfällt.

5.3 Absage/Abbruch durch «Nordic Walk»

5.3.1 Höhere Gewalt
«Nordic Walk» behält sich das Recht vor, einzelne Lektionen aus Sicherheitsgründen (Sturm, Gewitter o. ä.) abzusagen, vorzeitig abzubrechen oder zu verschieben. Für Lektionen die aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen werden müssen, entsteht kein Anspruch auf Wiederholung oder Kostenrückerstattung.

5.3.2 Teilnehmermangel
Muss ein Kurs oder ein Event auf Grund einer zu kleinen Teilnehmerzahl (mind. Teilnehmerzahl wir kommuniziert) abgesagt werden, erfolgt eine vollumfängliche Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen. Es entstehen keine Ansprüche auf weitere Entschädigungen durch «Nordic Walk.

5.3.3 Andere Gründe
Muss ein Kurs oder ein Event auf Grund gesundheitlicher Probleme oder unplanmäsiger Einstellung der Tätigkeiten von «Nordic Walk» abgesagt werden, erfolgt eine vollumfängliche Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen. Es entstehen keine Ansprüche auf weitere Entschädigungen durch «Nordic Walk».

6. Zahlungskonditionen

6.1 Schnupperkurse, Privat- und Paar-Trainings, Einzelzahlung Lauftreff

Die Kosten sind vor Ort, in bar zu begleichen. Auf Wunsch erhält der Teilnehmende eine handschriftliche Zahlungsbestätigung/Quittung.

6.2. Grund- und Refreshkurse, Events

Zahlung per Banküberweisung / PayPal nach Eingang der Kursbestätigung. Die Zahlung muss bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn resp. Eventstart eingegangen sein. Bei Anmeldung weniger als 5 Arbeitstage vor Termin sind die Kosten bar vor Ort zu begleichen. Die Anmeldung zu einem Kurs, resp. einem Event gilt als verbindlich und die Zahlung hat termingerecht zu erfolgen (siehe auch 5.1). Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen oder Missachtung der Vertragsbedingungen wird die Gesamtsumme des Vertrages zur Zahlung fällig. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmenden.

7. Angebot / Preise

«Nordic Walk» kann die AGB sowie das Angebot, Umfang und Preise jederzeit ändern und anpassen. Änderungen werden Teilnehmenden laufender Aktivitäten bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Teilnehmende nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung mit eingeschriebenem Brief kündigt.

8. Nutzung

Stellt «Nordic Walk» den Teilnehmenden Einrichtungen (z. B. einen Kursraum) oder Mietstöcke und weitere Hilfsmittel während des jeweiligen Kurses zur Verfügung erfolgt die Benutzung auf eigenes Risiko und beschränkt sich auf die Dauer des Kurses. Teilnehmende verpflichten sich, sämtliche zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Geräte sowie Hilfsmittel sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. «Nordic Walk» behält sich das Recht vor, im Falle von Schäden durch unsachgemässe Nutzung, die Schäden in Rechnung zu stellen.

9. Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen Teilnehmendem und «Nordic Walk» unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Richterswil.

 

Richterswil, 9. April 2019

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